Unsere Ausschüttungen zum 01.04.2026

Song ECONOMY 

Es ist GEMA Pay Day!

Schon aufs Konto geschaut? Zum 1. April ist es wieder so weit: Die GEMA hat insgesamt 135,8 Mio. Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt. Ausschüttungsberechtigt sind alle, die ein Aufkommen in den Bereichen Online, Ausland und Gesetzliche Vergütungsansprüche haben. 

Auf unserer Song Economy-Seite geben wir einen Überblick, in welchen Sparten wie viel ausgeschüttet wurde, wie viel Musikschaffende davon profitieren und welche Top 3 Songs am meisten im Geschäftsjahr 2025 eingespielt haben.

Interesse geweckt? Dann gibt es hier den Deep Dive.  

Eine lächelnde Person mit Brille und orangener Mütze singt in ein Mikrofon im Studio.
Frau an Handy und eine Matrix aus Bildern wird gezeigt
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Online

Zum 01.04.2026 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online-Sparten Musik (Streaming & Download), Video (Streaming & Download), Social Media (Nutzungsmeldungen) und Web (u.a. Hintergrundmusik auf Webseiten). 

Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in der Verteilung zum 01.04.2026 enthalten sind, finden Sie hier

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Music on Demand (Streaming & Download)

In den Music on Demand-Sparten (MOD S, MOD D) verteilen wir Nutzungen von Musik, die gestreamt oder heruntergeladen werden. Die MOD-Sparten beinhalten paneuropäisches Repertoire. Musikabrufe außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.

Die Verhandlungen mit Amazon bezüglich einer fairen Vergütung für Residuals konnten für die Zeiträume Q4 2016 – Q1 2023 zu einem positiven Abschluss gebracht werden.  Die entsprechen-den Zahlungen fließen in die MOD S-Zuschlagsverteilung. 
Die Sonderzahlung aufgrund nicht zufriedenstellender Nutzungsmeldungen konnten ebenfalls finalisiert werden. Das Geld für die Zeiträume 2017 – 2023 wird auf die entsprechenden Nutzungen nachverteilt. 
 

Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgenden Beiblättern als Download zu MOD S und MOD D

Wenn Sie mehr über die Verteilung in unseren Online-Sparten Music on Demand erfahren möchten, lohnt sich ein Blick auf die Seite zur MOD-Verteilung.

Iphone Ordner mit Music Apps
Mann schaut sich auf einem Tablet Videos an
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Video on Demand (Streaming & Download)

In den Video on Demand-Sparten (VOD S, VOD D) sind Musiknutzungen in Filmen und Serien enthalten, die über Internetplattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ direkt gestreamt werden können oder als Download verfügbar sind. Die VOD-Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt. 

Wir möchten informieren, dass die Verteilung für Amazon (Abo) für das 2. Quartal 2025 noch nicht enthalten ist. Hintergrund sind andauernde Vertragsverhandlungen. 

Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu VOD S und VOD D. 

Ausführliche Informationen zur Verteilung in den Sparten Video On Demand finden Sie auf unserer Seite zur VOD-Verteilung. 

GOP, GOP VR

Social Media 

Wird Ihre Musik auf YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Social Media-Sparten (GOP, GOP VR). Zum 01.04.2026 schütten wir, wie gewohnt, diese Einnahmen auf Basis von Nutzungsmeldungen aus. YouTube (Adfunded), Nutzungszeitraum 2. Quartal 2025, wird jedoch nicht enthalten sein. Für TikTok beziehen sich die Ausschüttungen auf das 2. und 3. Quartal 2025. 

Die GEMA verteilt auch dieses Jahr Einnahmen für Nutzungen von Lyrics auf Facebook und Instagram
In den Social Media-Sparten GOP und GOP VR schütten wir Tantiemen für Lyrics als Zuschlag aus. Wie kommt das zu Stande? Auf Plattformen wie Facebook und Instagram können zusätzlich zur Unterlegung von Videos mit Musik auch die entsprechenden Songtexte angezeigt werden. Die Anzeige des Textes zur Musik im Video wird von der GEMA lizenziert. Die entsprechenden Einnahmen verteilt die GEMA nun wieder an ihre Mitglieder.
 
Die Verteilungssumme liegt im mittleren sechsstelligen Bereich und enthält Einnahmen aus dem Jahr 2024. Die Ausschüttung erhalten nur Textdichter, Textdichterinnen und deren Verlage, vorausgesetzt sie haben der GEMA die graphischen Rechte am Text für den Online-Bereich (Einblendung von Lyrics in Facebook & Instagram-Clips) eingeräumt.

 

 

Alle ausschüttungsberechtigen Mitglieder finden dazu genaue Angaben in ihren Kontoauszügen unter folgenden Bezeichnungen:

  • GOP Zuschlag 2024 T Lyrics FB/Instagram 2024
  • GOP VR Zuschlag 2024 T Lyrics FB/Instagram 2024
  • GOP Zuschlag 2024 V Lyrics FB/Instagram 2024
  • GOP VR Zuschlag 2024 V Lyrics FB/Instagram 2024

Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu GOP und GOP VR

Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.

Satellitenansicht von Europa bei Nacht, beleuchtete Städte und Straßen.
A, A VR

Ausland

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.

Derzeit erfolgt keine Verteilung für Frankreich. Hintergrund ist eine Steuerprüfung bei unserer französischen Schwestergesellschaft SACEM. Mehr unter Ausland (Quellensteuer Frankreich): Unsere Ausschüttungen zum 01.01. 

Welche Länder und Zeiträume zum 01.04.2026 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen. Mehr zu unserer Sparte können Sie auf unserer Auslandsseite abrufen. 

Reguläre Zuschlagsverteilung

Gesetzliche Vergütungsansprüche

Zum 01.04.2026 erhalten Sie eine Ausschüttung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA) für das Geschäftsjahr 2024. Die Einnahmen für die Zuschlagsverteilungen hat die GEMA im Geschäftsjahr 2025 erhalten.

Online-Sparten erhalten mehr Zuschlag und neue Einnahmen durch die Mediathekenverteilung: Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 gilt für die ZPÜ-Einnahmen ein neues Verteilungsverhältnis der Einnahmen auf die Zuschlagssparten. Online-Nutzungen profitieren stärker vom ZPÜ-Zuschlag, da nun mehr Online-Bereiche berücksichtigt werden – darunter:
 
  • Music on Demand Streaming (MOD S, MOD S VR)
  • Video on Demand Download & Streaming (VOD D, VOD D VR, VOD S, VOD S VR)
  • Social Media Plattformen (GOP, GOP VR)
Neu ab 2026: Auch die Einnahmen der Mediatheken-Sparten (MED, MED VR) fließen in die Verteilung mit ein.
 
Mehr Information zur aktuellen Verteilung finden Sie auf unserer GVA Themenwebseite.
Moderne Bibliothek mit weißen Regalen, Treppen und Sitzbänken, gefüllt mit Büchern, Menschen stöbern.

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